Die Diskussionen um ein Reformpaket für die Sozialsysteme in Deutschland sorgen in der Bevölkerung seit Jahren für Verunsicherung. Es gibt immer wieder in der politischen Diskussion den Wunsch, dass mehr Eigeninitiative und damit auch Vorsorge von den Menschen getroffen werden soll.
Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Reform des Sozialversicherungssystem in Deutschland. Erst werden ein paar grundlegende Probleme des heutigen Systems angesprochen. Diese führen dann weiter zu der eigentlichen Reform, welche erst theoretisch aufgezeigt wird. Später werden dann konkrete Maßnahmen beschrieben.
Ausgangspunkte für das DOG X Modell
Ausgangspunkte für die Entwicklung dieses Modells liegen in dem bestehenden Sozialversicherungssystem Deutschlands.
Das Modell zielt darauf, folgende Problemstellungen zu lösen bzw. in neue Bahnen zu lenken:
- Höhere Lohnnebenkosten bei steigenden Arbeitslosenzahlen
- Entlastung von Lohnnebenkosten von Betrieben bei Entlassung von Arbeitnehmern
- Ständige gesetzliche Neuregelungen im Sozialversicherungssystem, um dieses finanzieren zu können
- Überwachung der Gesundheitskosten
- Staatliche kontrollierte Zuwanderung aufgrund demografischer und arbeitsmarktgerechter Tendenzen
- Unklare Verteilungsmuster der sozialen Kosten zur Finanzierung des Systems
- Umgang der Gesellschaft mit der alternden Bevölkerung
- Unklare künftige Finanzierung der Renten
Das nachstehende Modell bietet zu den eben aufgeführten Problemen eine Lösung oder zumindest klare Grundsätze, wie diese Probleme gelöst werden können.
Das DOG X Modell
Wie bei vielen Verteilungsmodellen steht am Anfang ein großer Kuchen, welcher auf unterschiedliche Personen verteilt werden soll. Der Grundsatz des Sozialversicherungssystems in Deutschland geht davon aus, dass die Kosten der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung (X) auf dem Arbeitgeber (D) und den Arbeitnehmer (O) zur Hälfte aufgeteilt werden. Dieser Grundsatz ist auch der Ansatz für dieses Modell. Im Prinzip würde dieses folgende Gleichungen aufstellen:
D = X/2 O = X/2
Dieses Verhältnis ist in der heutigen Form der sozialen Kassen nicht mehr so vorhanden, z.B. bei der Krankenversicherung durch Zuzahlung bei Medikamenten und auch durch Ausgleichszahlungen des Staates (G). Vom Grundsatz her werden diese Formeln in diesem Modell ihre Anwendung finden.
Der Arbeitgeberanteil soll in diesem Modell, wie oben beschrieben, mit der Formel O = X/2 berechnet werden. Der Arbeitnehmeranteil soll unabhängig von der Beschäftigungszahl und nur abhängig von den gestiegenen Kosten durch Mehrleistung des sozialen Netzes und der Inflation sein. Zur Bildung der Formel brauchen wir dazu die Zahl der Beschäftigten (e) und die Zahl der darüber hinaus möglichen Beschäftigten (f). Es ergibt sich so dann folgende Formel:
D = (e/(e+f)*100)*(X/2)
Am Anfang der Formel wird die Beschäftigung in Prozent errechnet, welche dann auf die halben sozialen Gesamtkosten umgelegt werden. Nun fehlen nur noch die Abgaben des Staates, welcher die von f (nicht beschäftigte Arbeitnehmer) übernehmen soll.
G = (f/(e+f)*100)*(X/2)
Somit wären die Kosten der Sozialleistungen verteilt.
Das Modell aus der Sicht der Unternehmer
Die Unternehmer haben bei diesem Modell für die Kalkulation der Kosten der Sozialabgaben eine feste Größe. Die Lohnnebenkosten werden unabhängig von den jeweils Beschäftigten bezahlt. Eine Entlassung oder Neueinstellung von Mitarbeitern allein verursacht keine anderen Kosten für die Versicherungen. Kostenschwankungen gibt es nur durch geänderte Rentnerzahlen und Rentenbezüge, durch Änderungen von Preisen bei Produkten, Dienstleistungen und Personalkosten im Gesundheitswesen und durch verändertes Gesundheitsbefinden der Bevölkerung.
Auf Unternehmerseite muss geklärt werden, welches Unternehmen wie viel bezahlen muss und kann. Hierbei darf nicht die Anzahl von Mitarbeitern ausschlaggebend sein, sondern vielmehr der Handelsbilanzgewinn (die Wertschöpfung des Unternehmens) oder branchenspezifische Abgaben nach der Bilanzsumme. Die Unternehmerverbände müssen sich über die Höhe der einzelnen Beiträge zusammensetzen und hier eine Entscheidung treffen. Eine gesetzliche Bestimmung, welcher Betrieb was zu zahlen hat, würde sicherlich nicht so viele Besonderheiten und Einzelfallberücksichtigungen beinhalten, wie dieses die Unternehmen selber könnten. Wenn sich die Unternehmerverbände nicht einigen können, dann sollte vom Staat die Wertschöpfung der Unternehmen das Kriterium der Bemessung sein. So würden Unternehmen, die viel verdienen auch mehr in die Sozialkassen einzahlen.
Das Modell aus der Sicht der Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmer haben ebenso wie die Unternehmer (siehe oben) eine feste Kalkulationsgrundlage. Ob es nun mehr Arbeitslose gibt oder weniger Beschäftigte wirkt sich auf die Abgabenlast des einzelnen nicht aus. Wenn ein Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit gerät, wird sein Teil, den er vorher bezahlt hatte, nicht auf die anderen verteilt, sondern vom Staat übernommen.
Das Modell aus der Sicht des Staates
Der Staat bekommt in diesem Modell die Aufgabe die Beiträge für die Sozialversicherungen für Nichtbeschäftigte zu bezahlen. Unter Nichtbeschäftigte sollen hier nur Menschen zählen, die eine Arbeit haben möchten, aber keine Anstellung haben. Alle anfallende Kosten für das Sozialversicherungssystem von anderen Menschen, die nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, werden in den gesamten Kosten (X) miteingerechnet und somit auf alle Beitragspflichtigen der Sozialkassen verteilt. Der Staat ist bis jetzt noch nicht genauer definiert wurden. Wir haben in Deutschland ein dreigeteiltes Modell der Regierungsgewalt: Kommunen, Länder und Bund. Wie sich hier die Ausgaben verteilten sollten, muss zwischen diesen Institutionen verhandelt werden.